Der Antrag „Coffeeshop am Görlitzer Park“ DS/0807/IV wurde am 28.8.2013 in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beraten. Es wurde die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Ausschuss für Gesundheit und Inklusion (federführend) beschlossen, ein abschließender Beschluss wäre dann bei der nächsten BVV Sitzung am 18.9. möglich.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit Expert*innen, Beratungsstellen und Anwohner*innen die nötigen Schritte einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizensierten Abgabestelle(n) am Görlitzer Park, den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch entstehenden Schwarzmarkts entgegen zu treten.
Dazu soll(en)
– ein Runder Tisch/Fachtag gemeinsam mit Anwohner*innen und/oder Initiativen rund um den Görlitzer Park, ansässigen Suchthilfeträgern, Drogenexpert*innen, der Polizei und Fachpolitiker*innen einberufen werden
– offene rechtliche Fragen geklärt werden, z.B. nach möglichen Betreiber*innen des Shops, Beschaffungsmöglichkeiten sowie der Antragstellung beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die Erlaubnis der kontrollierten und lizensierten Abgabe von Cannabisprodukten
– sichergestellt werden, dass die Eröffnung und Betreibung des Coffeeshops im öffentlichen Interesse liegt, bzw. dass die nötige wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes in Zusammenarbeit mit geeigneten Forschungsstellen erfolgt, sodass das Modellprojekt im wissenschaftlichen Interesse begründet ist.
Begründung:
Die Situation am Görlitzer Park verdeutlicht, dass die Prohibitionspolitik der letzten Jahrzehnte gescheitert ist. Sie führt nicht zu weniger Drogenkonsum, verhindert einen effektiven Jugendschutz sowie eine gezielte Präventions- und Hilfearbeit. Anwohner*innen beschweren sich immer häufiger über die Verkaufspraxis der Dealer im Görlitzer Park. Die Polizeieinsätze führen maximal zu einer Verlagerung des Handels in die umliegenden Straßen oder in die Hasenheide. Ist der Polizeieinsatz vorüber, kehrt auch der Handel wieder in den Park zurück. Das ist teuer und sinnlos, denn: Solange die Nachfrage da ist, wird es ein Angebot geben. Zudem setzen sich Konsument*innen aus aller Welt Gefahren aus, da keine effektive Kontrolle bzgl. THC-Gehalt oder schädlichen Substanzen zur Streckung des verkauften Stoffes möglich ist.
Auch eine effektive Präventions- und Abhängigkeitshilfearbeit wird durch die Kriminalisierung erschwert, eine Aufklärung über Risiken und Gefahren von Cannabis behindert. Zudem gibt es bis heute weltweit keinen Nachweis, dass Verbote den Drogenkonsum einschränken. Im Gegenteil: In Portugal und Niederlande, wo der Konsum von Drogen aus der Cannabispflanze entkriminalisiert ist, ist die Zahl der Konsument*innen gesunken. Eine sinnvolle Alternative zum Schwarzmarkt wäre, Drogen wie Cannabis kontrolliert in Verkaufsstellen abzugeben, um dem Handel im Park die Grundlage zu entziehen und effektive Präventionsarbeit leisten zu können. § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht Ausnahmen vom generellen Verkehrsverbot von Cannabis vor, solange daran ein begründetes wissenschaftliches oder ein anderes öffentliches Interesse besteht.
In einem Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis könnte dabei zum Beispiel die Fragestellung untersucht werden, in wie weit Personen mit problematischen Konsummustern eher erreicht werden können, ob gesundheitliche Schädigungen durch einen effektiven Verbraucher*innenschutz verringert werden können oder inwieweit der Jugendschutz durch eine Zerschlagung des allgemeinen Schwarzmarktes besser durchgesetzt werden kann.
In Zusammenarbeit von Expert*innen, Anwohner*innen und Initiativen soll das BA daher einen Antrag an das BfArM entwickeln, der den Genehmigungsanforderungen genügt.